Du meinst, das kommt fast nie vor? Dann haben wir eine Zahl für dich: Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands mussten die fünf meistbesuchten Marktplätze in Deutschland allein 2025 knapp 30 Millionen Produkte aus ihrem Angebot löschen, weil sie als unsicher oder verboten eingestuft wurden.
Noch schlimmer wird die ganze Geschichte eigentlich nur, weil seit dem 13. Dezember 2024 die General Product Safety Regulation (GPSR; zu Deutsch: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) der EU als Gesetzt in Deutschland und dem Rest der Union gilt. Denn mit ihrer Hilfe sollte der Verbraucherschutz eigentlich gestärkt und der Verkauf von unsicheren Waren großteils unterbunden werden.
Allerdings zeigt eine kleine Studie von unserer Seite (wir haben „autositz kinder“ gegoogelt, den ersten Link geöffnet, aufs Geratewohl einen Sitz angeklickt und dort nichts von GPSR gesehen), dass selbst namhafte europäische Händler die Verordnung immer noch nicht vollständig umgesetzt haben.
Grund genug also, die General Product Safety Regulation einmal genauer zu beleuchten: Was genau beinhaltet die Verordnung eigentlich? Für wen gilt sie? Welche Pflichten entstehen? Was passiert bei Verstößen? Und wie ist die Regel in den weiteren Kontext der EU-Vorschriften einzuordnen?
Diese Themen findest du im Folgenden:
- Die General Product Safety Regulation (GPSR): Was ist das eigentlich?
- Welche Produkte fallen unter die GPSR?
- Wen betrifft die GPSR im E-Commerce?
- Welche Pflichten entstehen durch die GPSR für Händler:innen im E-Commerce?
- Was droht Händler:innen bei Verstößen gegen die GPSR?
- Was du als Händler:in rund um die GPSR nun tun solltest
- Im Kontext: Warum die GDPR nur ein Teil von etwas Größerem ist
- TL; DR: Die General Product Safety Regulation im E-Commerce
- FAQ: General Product Safety Regulation (GPSR)
Zum Einstieg daher die Frage:
Die General Product Safety Regulation (GPSR): Was ist das eigentlich?
Die GPSR (General Product Safety Regulation) ist die EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit. Sie gilt seit 13. Dezember 2024 und regelt, welche Anforderungen Verbraucherprodukte erfüllen müssen und welche Pflichten Hersteller:innen, Importeure, Händler:innen und Marktplätze haben. Dabei ersetzt sie weitgehend die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001.Oder etwas weniger lexikal: Die GPSR soll dafür sorgen, dass Produkte, die in der EU in den Verkehr gelangen, sicher sind. Dabei werden vor allem die Herstellenden in die Pflicht genommen, aber auch die Anbietenden. Denn woher ein Produkt stammt, welche Sicherheitsinformationen relevant sind und wer bei Fragen und Problemen in die Pflicht genommen werden kann, muss laut Gesetz vom ersten Arbeitsschritt bis zum finalen Verkauf transparent nachvollziehbar sein.
Eigentlich regelt das Mammutwerk noch viel mehr. Zum Beispiel, wie europäische Behörden im Rahmen der Produktsicherheit miteinander zu kooperieren haben oder welche Institutionen aus dem Boden gestampft werden, um das alles zu kontrollieren. Allerdings tangieren uns diese Regularien nicht wirklich und wir machen lieber mit den Fragen weiter, die du gerade im Kopf hast:
Welche Produkte fallen unter die GPSR?
Die GPSR ist bewusst sehr breit angelegt. Prinzipiell betrifft sie alle Verbraucherprodukte – also jede Ware, die irgendwo und irgendwie an die Endkundschaft verkauft werden kann.Beachte dabei aber, dass die Produktsicherheit durch spezielle EU-Vorschriften noch einmal verschärft werden kann: Für viele spezielle Warengruppen existieren eigene Regularien. Zum Beispiel für:
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Medizinprodukte
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Lebensmittel
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Kosmetika
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Arzneimittel
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Fahrzeuge
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bestimmte elektrische Produkte
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Maschinen
Wen betrifft die GPSR im E-Commerce?
Die EU-Verordnung benennt für den E-Commerce fünf mögliche Wirtschaftsakteure:-
Händler:innen
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Importeure
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Hersteller:innen
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Marktplätze
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Fulfiller
Dabei jede juristische Spitzfindigkeit auseinander zu fusseln, liegt leider jenseits unserer Möglichkeiten. Sollten wir jemals auf einen Juristen treffen, der nicht nur Paragraphen reiten, sondern auch lesenswert schreiben kann, ändert sich das vielleicht. Bis dahin musst du dich mit diesen wichtigen Hinweisen begnügen:
Händler:innen
Händler:innen im Sinne der Vorschrift sind genau das, was du wahrscheinlich gerade im Kopf hast: Menschen oder Unternehmen, die einen Webstore besitzen und dort Waren verkaufen, die sie von einem Hersteller innerhalb der EU beziehen oder von einem Importeur von außerhalb der EU erworben haben. Für den weiteren Verlauf des Beitrags gehen wir davon aus, dass du selbst Händler:in bist.Importeure
Als Importeur gilt derjenige, der ein Produkt in der EU erstmals in Verkehr bringt. Dabei bedeutet „erstmal“ hier nicht zeitlich, sondern quasi als Station: Wenn Importeur A die Ware XY im Jahr 2025 in die EU einführt und Importeur B genau dieselbe Ware XY im Jahr 2026 einführt, sind beide Importeure.Als Händler:in musst du hier aufpassen, denn du kannst selbst zum Importeur werden, wenn du deine Waren direkt von einem Unternehmen im Nicht-EU-Ausland beziehst. Ähnliches gilt für Dropshipper: Entscheidend sind die konkrete Vertrags- und Lieferkonstellation.
Bei Unsicherheiten rund um deine Lieferketten und den Sitz deiner Handelspartner empfehlen wir dir daher, durch einen Experten prüfen zu lassen, ob du womöglich als Importeur giltst!
Hersteller:innen
Nein, ein Hersteller ist nicht nur das Unternehmen, das eine Ware herstellt. Zumindest nicht im Sinne der GPSR. Denn dort gibt es drei Konstellationen, wie du selbst zum Herstellenden werden kannst, ohne eine eigene Fabrik zu besitzen:-
Private Label: Du lässt zum Beispiel einen Rucksack in China produzieren, klebst dein eigenes Logo drauf und verkaufst ihn als deine Marke. Dann kannst du als Hersteller gelten.
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Produkt wird wesentlich verändert: Du kaufst ein fertiges Produkt und veränderst es so, dass dadurch die Produktsicherheit beeinflusst werden kann. Auch hier kannst du in die Herstellerrolle schlittern.
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Produkt unter eigenem Namen vermarkten: Du lässt ein Produkt von einem anderen Unternehmen herstellen, trittst gegenüber den Verbraucher:innen aber als Hersteller beziehungsweise Markeninhaber auf. Dann ist auch hier Herstellerrolle möglich.
Marktplätze
Marktplätze betrifft – Überraschung! – tatsächlich sämtliche Marktplätze im Web. Also all die Seiten, auf denen Dritte ihre Waren selbstständig vermarkten und verkaufen dürfen und du ihnen nur die Plattform und eventuell zusätzliche Services wie Lager und Fulfillment anbietest.Wichtig dabei: Als Onlinemarktplätze gelten nur Seiten, auf denen B2C-Fernabsatzverträge abgeschlossen werden – also von geschäftlich an privat verkauft wird. Der B2B-Marktplatz ist ebenso raus, wie der kleine Onlineflohmarkt, den du (ausschließlich!) für die Eltern deiner Kita ins Netz gestellt hast.
Fulfiller
Auch Fulfillment-Dienstleister werden in der GPSR berücksichtigt: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur werden. Insbesondere dann, wenn ein Produkt aus einem Drittstaat in die EU gelangt und kein anderer verantwortlicher Wirtschaftsakteur (Importeur, Bevollmächtigter…) vorhanden ist.Für dich dabei am wichtigsten: Nur, weil irgendwo in der Lieferkette ein Fulfiller zwischengeschaltet ist, entfallen deine GPSR-Pflichten nicht. Du bist immer noch Händler:in – und damit kommen wir direkt zur nächsten Frage:
Welche Pflichten entstehen durch die GPSR für Händler:innen im E-Commerce?
Zuerst du gute Nachricht: Vieles von dem, was jetzt in der GPSR geregelt wird, ist nicht neu. Denn wie bereits erwähnt, ist sie eigentlich nur eine Erweiterung der Produktsicherheitsrichtlinie von 2001.Gehen wir also kurz durch, was bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert Pflicht in deinem Store ist:
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Nur konforme und sichere Produkte verkaufen
Bestehen begründete Zweifel an der Konformität oder Sicherheit, darf ein Produkt nicht einfach weiterverkauft werden – egal, was der Hersteller auch beteuert. Wenn die Bausteine so scharfkantig sind, dass du dich daran schneidest, verkaufst du sie besser nicht. -
Kennzeichnungen und Informationen am Produkt erhalten
Du darfst Identifikations- und Kennzeichnungsmerkmale nicht entfernen oder verändern. Auch Lagerung und/oder Transport dürfen die Sicherheit deiner Produkte nicht beeinflussen. Ergo: Nicht den „Ab 18 Jahren“-Aufkleber vom Feuerwerk abknibbeln, weil es sich dann besser verkauft! -
Bei Problemen handeln & mit den Behörden kooperieren
Solltest du von einem Sicherheitsrisiko rund um deine Produkte erfahren, musst du sowohl den Hersteller als auch deine Kundschaft sowie die zuständigen Behörden informieren. Falls sich umgekehrt eine offizielle Stelle bei dir meldet und dir sagt, dass die kokainhaltige Limonade zurückgenommen wird, musst du deinen Vorrat abgeben.
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Rückverfolgbarkeit muss gegeben sein
Um noch einmal auf die kokainhaltige Limonade zu sprechen zu kommen: Sollten die Behörden wissen wollen, wo du das Zeug her hast, musst du deine Bücher offenlegen: Wirtschaftsakteure zu dokumentieren, von wem sie ein Produkt bezogen und an wen sie es geliefert haben. Diese Informationen müssen zehn, beziehungsweise sechs Jahre vorgehalten werden. -
Die Online-PDP bekommt eigene Pflichtangaben
Das ist die wahrscheinlich wichtigste neue Regelung für E-Commerce-Händler:innen: Auf jeder einzelnen Produktdetailseite müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes die sogenannten GDPR-Informationen angezeigt werden. Diese sind:
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Name/Handelsname/Marke des Herstellers
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Postanschrift des Herstellers
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elektronische Adresse des Herstellers
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falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
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Informationen zur eindeutigen Produktidentifikation (Artikelnummer, Modellnummer, Seriennummer, Chargennummer…)
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erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise
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falls anderweitig nicht vorhanden: Produktabbildung
Was droht Händler:innen bei Verstößen gegen die GPSR?
Sollte eines deiner Produkte gegen die GPSR verstoßen, kann es gleich zu einem ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen kommen:-
Vertriebs- bzw. Verkaufsstopp
Die Marktüberwachungsbehörden können anordnen, dass ein Produkt nicht weiter angeboten oder verkauft werden darf. Du musst es unverzüglich aus deinem Store entfernen. -
Rückruf
Solltest du ein mangelhaftes Produkt bereits in Verkehr gebracht haben, musst du deine Kundschaft darüber informieren und das Produkt zurückrufen. In schweren Fällen springen die Medien gerne auf diesen Zug auf: Die Headline „Arsen im Babybrei!“ verkauft sich halt gut. -
Öffentliche Warnungen
In besonders schweren Fällen können die Behörden die Bevölkerung offiziell vor einem Produkt warnen. Das ist quasi der Reputations-Super-GAU. Du erinnerst dich an den Dieselskandal? Oder an die Samsung-Handys, die in Flammen aufgingen? -
Beschlagnahmung oder Vernichtung
Bei besonders gefährlichen Produkten rollt das Sondereinsatzkommando bei dir an und zückt zur Not noch vor Ort den Flammenwerfer. Das ist natürlich auch nicht gut fürs Image und macht eine Schadensersatzforderung dazu noch komplizierter. -
Bußgeld
Zuletzt sieht das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ein Bußgeld vor. Seine maximale Höhe beträgt 100.000 €. Allerdings musst du dich schon ordentlich danebenbenehmen, damit dieser Betrag aufgerufen wird. Hast du auf einer PDP einfach die GDPR-Infos vergessen, wirst du vermutlich nicht finanziell belangt, sondern erstmal zur Nachbesserung aufgefordert werden. Allerdings gibt es da immer noch…
Und ja, das ist bei Verstößen gegen die GPSR tatsächlich ein reales, wenn nicht sogar das größte Risiko. Erst 2025 berichtete der Händlerbund davon, dass Anbieter auf Amazon Markets massenhaft abgemahnt wurden, weil die GPSR-Angaben fehlten.
Was du als Händler:in rund um die GPSR nun tun solltest
Insgesamt ist die GPSR also leider kein Thema, das sich mit einem einzelnen neuen Feld im Shop erledigen lässt. Vor allem bei größeren Sortimenten müssen Produktdaten, Lieferanteninformationen und Prozesse zusammenspielen.Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt Onlinehändler:innen daher vor allem diese Maßnahmen:
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Sortiment prüfen: Ermittle zunächst, welche deiner Produkte überhaupt in den Anwendungsbereich der GPSR fallen und ob für einzelne Produktgruppen zusätzliche Vorschriften gelten.
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Rolle klären: Prüfe für deine Produkte weiterhin, ob du als Händler:in, Importeur oder gegebenenfalls Hersteller:in auftrittst. Besonders bei Direktimporten, Dropshipping und Eigenmarken lohnt sich ein genauer Blick.
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Produktdaten zusammentragen: Stelle anschließend Herstellername, Anschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit sowie gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU zentral zusammen.
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Produkte eindeutig identifizierbar machen: Hinterlege zusätzlich beispielsweise Artikel-, Modell-, Typen-, Chargen- oder Seriennummern, um eine eindeutige Identifikation möglich zu machen.
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Warn- und Sicherheitshinweise erfassen: Prüfe zudem immer, welche Hinweise für das jeweilige Produkt erforderlich sind, und halte sie strukturiert in deinen Produktdaten vor.
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PDPs überprüfen: Stelle nun sicher, dass alle erforderlichen Informationen auch tatsächlich im jeweiligen Onlineangebot sichtbar und leicht zugänglich sind. Genau hier liegen in der Praxis noch immer Lücken.
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Produktdaten nicht nur im Shop pflegen: Wenn du viele Produkte oder mehrere Verkaufskanäle hast, solltest du GPSR-relevante Informationen möglichst zentral im PIM oder einem vergleichbaren System verwalten und von dort ausspielen.
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Marktplätze mitdenken: Wenn du zusätzlich über Amazon, eBay oder andere Plattformen verkaufst, prüfe auch dort, ob die erforderlichen Produktinformationen korrekt ausgespielt werden.
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Lieferanten in die Pflicht nehmen: Fordere fehlende Hersteller-, Verantwortlichen- und Sicherheitsinformationen bei deinen Lieferanten an. Verlasse dich nicht darauf, dass die Angaben schon irgendwo vorhanden sein werden.
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Lagerung und Transport prüfen: Stelle sicher, dass die Bedingungen während Lagerung und Versand die Sicherheit der Produkte nicht beeinträchtigen.
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Prozess für unsichere Produkte definieren: Lege fest, was passiert, wenn ein Hersteller ein Sicherheitsproblem meldet oder du selbst eines entdeckst: Verkauf stoppen, betroffene Produkte identifizieren, Lieferanten und gegebenenfalls Behörden informieren und Rücknahmen beziehungsweise Rückrufe abwickeln.
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Rückverfolgbarkeit sicherstellen: Halte die Informationen bereit, die du für die Lieferkette benötigst – insbesondere, von wem du ein Produkt bezogen hast und an wen du es weitergegeben hast. Denke dabei an die Aufbewahrungsfristen der GSPR.
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Regelmäßig kontrollieren: Die GPSR-Informationen sind Produktdaten. Ändern sich Hersteller, verantwortliche Person, Warnhinweise oder andere relevante Angaben, müssen diese Änderungen auch in deinen Verkaufskanälen ankommen.
Im Kontext: Warum die GDPR nur ein Teil von etwas Größerem ist
Ja, da kommt einiges an Arbeit auf dich zu, falls du dich immer noch nicht um die Einhaltung der GDPR gekümmert hast. Allerdings ist das nur der Anfang, denn in den letzten Monaten hat die EU viele weitere Verordnungen scharfgeschaltet, die nun nach und nach als Gesetz bei uns ankommen. Wir hätten da:
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Den Widerrufbutton: Seit dem 19. Juni 2026 müssen deinen Kund:innen ihr Recht auf Widerruf in nur wenigen Klicks und ohne Kundenkonto, Anruf oder E-Mail-Verkehr wahrnehmen können – allerdings ist die Regel einfach umsetzbar mit der Widerruf Button App von Eshop Guide.
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Die Green Claims Verordnung: Umweltversprechen ohne Hand und Fuß, sowie selbstausgedachte Siegel werden untersagt. Erlaubt ist nur noch, was belastbar und belegt ist.
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Die Garantie- und Gewährleistungslabel: Kund:innen müssen über ihr Gewährleistungsrecht mittels eines von der EU vorgegebenen Labels auf den PDPs aufgeklärt werden. Darüberhinausgehende Garantien sind ebenfalls über ein EU-Label zu deklarieren.
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Den Digitalen Produktpass (DPP): Zentrale Produktinformationen – etwa zu Materialien, Herkunft, Reparatur und Recyclingfähigkeit – sollen bald digital verfügbar gemacht werden. Die Einführung erfolgt schrittweise ab 2027.
Zum einen geht es natürlich um Verbraucherschutz – und der wird in einer Welt, die zunehmend von großen Konzernen kontrolliert wird, immer wichtiger. Falls du mal William Gibson gelesen hast (oder auch nur die Nachrichten verfolgst), weißt du, was ohne die passenden Gesetze auf uns zurollen würde.
Außerdem könnte es natürlich sein, dass Brüssel ein bisschen Politik durch die Hintertür betreibt. Die großen Handelspartner in Ost und West sollen nicht vor den Kopf gestoßen werden, aber man will sich von ihnen auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Verbraucherschutz ist einfach diplomatischer als Zollpolitik – und tatsächlich hast du auch was davon:
Denn in der Tat setzt die EU mit ihren Regeln den globalen Standard. Natürlich denken die Menschen in anderen Teilen der Welt sich: „Wieso haben wir nicht so strenge Gesetze, die mich vor Schaden und Betrug bewahren? Ich will das auch!“. Wenn ein Produkt also alle EU-Bedingungen erfüllt, ist das so etwas wie der Ritterschlag: Es genügt höchsten Anforderungen, wurde transparent hergestellt und sogar die Transaktion ist sicher.
Für dich heißt das: kostenloses globales Marketing – und falls du noch nicht jenseits der EU-Grenzen verkaufst, bekommst du trotzdem ein Stück vom Kuchen ab. Denn auch die Menschen in Europa kaufen vertrauensvoller, öfter und teurer online ein, wenn sie sich keine Sorgen machen müssen.
TL; DR: Die General Product Safety Regulation im E-Commerce
Für alle Lesemuffel der ganze Artikel noch einmal in wenigen Sätzen:Bereits seit dem 13. Dezember 2024 gilt die General Product Safety Regulation der EU als Erweiterung der alten Produktsicherheitsrichtlinie von 2001. Neu daran ist vor allem, dass du auf den PDPs deines Onlinestores zusätzliche Informationen bereitstellen musst. Diese sind:
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Name/Handelsname/Marke des Herstellers
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Postanschrift des Herstellers
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elektronische Adresse des Herstellers
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falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt: Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
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Informationen zur eindeutigen Produktidentifikation
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erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise
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falls anderweitig nicht vorhanden: Produktabbildung
Außerdem darfst du nicht vergessen, dass die GDPR nicht die einzige neue Idee aus Brüssel ist. Wir hätten da außerdem den Digitalen Produktpass, die Green Claims Verordnung EmpCo, das Garantie- und Gewährleistungslabel sowie den Widerrufbutton – wobei du letzteren sehr einfach mit unserer App in deinen Store integrieren kannst.
Und falls du dich seit der ersten Zeile fragst, welche beknackten Sicherheitshinweise es sonst noch so in die freie Wildbahn geschafft haben: Wir haben auch ein Bügeleisen mit dem Aufdruck „Nicht am Körper Bügeln“ gefunden, einen Haartrockner mit „Nicht unter der Dusche nutzen“ und Teelichter, auf denen „Achtung! Heiß!“ steht. Toll, oder?
FAQ: General Product Safety Regulation (GPSR)
Was ist die GPSR?
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Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 und soll sicherstellen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt angeboten werden.
Für wen gilt die GPSR?
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Die GPSR betrifft Hersteller:innen, Importeure und Händler:innen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anbieter von Online-Marktplätzen. Für Händler:innen ist insbesondere relevant, welche Informationen sie vor dem Verkauf prüfen und im Online-Angebot bereitstellen müssen.
Was müssen Händler:innen bei der GPSR im Online-Shop beachten?
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Vor allem müssen sie sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Produktinformationen im Fernabsatzangebot verfügbar sind. Dazu gehören unter anderem Herstellerangaben, gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU, eine eindeutige Produktidentifikation sowie Warn- und Sicherheitshinweise.
Muss ich die GPSR-Angaben auf jeder Produktdetailseite anzeigen?
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Grundsätzlich ja, sofern das Produkt in den Anwendungsbereich der GPSR fällt und die jeweiligen Informationen vorgeschrieben sind. Die Angaben müssen im Onlineangebot klar und leicht zugänglich sein.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die GPSR?
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Je nach Verstoß können unter anderem Verkaufsverbote, Rücknahmen oder Rückrufe angeordnet werden. Außerdem können in Deutschland Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich sein.
Was sollten Händler:innen jetzt tun?
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Zunächst sollten sie klären, welche Rolle sie bei ihren Produkten einnehmen und welche GPSR-Informationen ihnen fehlen. Anschließend sollten Produktdaten, Lieferanteninformationen und die Darstellung im Shop systematisch überprüft und dauerhaft gepflegt werden.

