Grüner wird’s nicht: Die EmpCo-Richtlinie für Green Claims Compliance kommt

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Grüner wird’s nicht: Die EmpCo-Richtlinie für Green Claims Compliance kommt
Es gibt Preise, die will man besser nicht gewinnen. Da wäre etwa die Goldene Himbeere für richtig miese Filme. Oder der Darwin Award für alle, die sich auf besonders dämliche Art und Weise selbst aus dem Genpool entfernt haben. Und dann ist da natürlich noch der Goldene Geier der Deutschen Umwelthilfe für besonders dreiste Umweltlügen.

Zu den Preisträgern gehörten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie Nestlé, McDonald’s und Shell. Allerdings könnte es für das Komitee zukünftig deutlich schwieriger werden, passende Kandidaten für den Goldenen Geier zu finden, denn bereits in wenigen Wochen werden leere Umweltversprechen online und offline durch ein neues Gesetz weitestgehend untersagt:

Ab dem 27.09.2026 gilt die EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825 zur Regelung der Green Claims Compliance im stationären Handel sowie im E-Commerce. Wir verraten dir, was da schon wieder auf dich zukommt.

Was ist die EmpCo-Richtlinie und was bedeutet Green Claims Compliance?

Die EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825 (mit vollem Namen: Empowering Consumers for the Green Transition Directive) ist eine neue EU-Vorschrift gegen sogenanntes Greenwashing und gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich fĂĽr alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen in der EU verkaufen. In Deutschland wurde sie bereits als (bald) geltendes Gesetz im Wettbewerbsrecht umgesetzt.

Greenwashing wiederum bedeutet, dass ein Unternehmen Umweltversprechen macht, die übertrieben, irreführend oder schlicht gelogen sind – und genau dem will die EU zukünftig einen Riegel vorschieben: Sämtliche Nachhaltigkeits- und Umweltversprechen sollen belastbar, transparent und nachvollziehbar sein.

Nur, wenn ein Unternehmen sich an diese Vorgaben hält, darf es zukünftig überhaupt Werbung mit der Umweltverträglichkeit seiner Produkte machen – und hält sich damit an die Green Claims Compliance (zu Deutsch etwa rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation).

Schauen wir uns an, was das konkret fĂĽr dich bedeutet:

Die EmpCo-Richtlinie: Was wird verboten und was reguliert?

Greenwashing wird also offiziell zum Rechtsbruch und Verbraucher:innen sollen sofort erkennen können, warum ein bestimmtes Produkt A nachhaltiger ist als das Konkurrenzprodukt B. Dazu gelten bald diese Vorschriften:

1. Allgemeine Umweltaussagen werden problematisch

Attribute wie
  • "umweltfreundlich"

  • "ökologisch"

  • "grĂĽn"

  • oder "nachhaltig"

darfst du zukĂĽnftig nicht mehr pauschal verwenden. Erlaubt sind sie nur dann, wenn sie sich nachweisbar auf eine konkrete Eigenschaft des Produktes beziehen.

Ein allgemeines Werbeversprechen wie „Die umweltfreundliche Pflegelinie“ ist daher nicht mehr erlaubt. Stattdessen musst du explizit erwähnen, welche umweltfreundliche Eigenschaft die Kosmetik tatsächlich mitbringt. Also zum Beispiel: „Unsere Pflegelinie mit Aloe vera aus ökologischem Anbau“, denn damit benennst du einen konkreten Aspekt.

Gleichzeitig musst du natürlich belegen können, dass die Aloe wirklich nachhaltig angebaut wird – etwa durch offiziell anerkannte Bio-Zertifizierungen und/oder eine transparente Dokumentation der Anbaubedingungen. Aber apropos Zertifikate …

2. Eigene Nachhaltigkeitssiegel mĂĽssen verschwinden

Selbstausgedachte Umweltlogos oder Pseudosiegel, die Nachhaltigkeit suggerieren, werden vollständig verboten.

Erlaubt sind nur noch staatlich getragene Systeme wie der „Blaue Engel“ oder das „EU Ecolabel“ sowie private Zertifizierungen, die sich an die ISO 17065 halten (das ist die internationale Norm, die festlegt, wie Zertifizierungsstellen arbeiten müssen) und mit einer unabhängigen Überwachungsstelle zusammenarbeiten, die sowohl vom Siegelgebenden als auch vom Siegelnehmenden getrennt ist.

Dabei kann es juristisch durchaus spitzfindig werden. So wird das offizielle grün-gelbe V-Logo für vegane Lebensmittel wohl weiter erlaubt sein. Sobald es aber grafisch so verändert wird, dass es Nachhaltigkeit suggeriert – also, dass das V etwa aus zwei grünen Blättern besteht – wird es riskant. Einfach das Wort „vegan“ zu benutzen ist dagegen wohl erlaubt, da es nach juristischer Lesart erstmal keine Umweltaussagen enthält.

Erwähnenswert sind außerdem Logos, die keinen Zertifikatcharakter haben, aber trotzdem Nachhaltigkeit vermitteln können. Denke zum Beispiel an das Testsiegel der Stiftung ÖKO-TEST oder den iFixit-Score für Reparierbarkeit. Deren Abbildung wird mit großer Sicherheit weiterhin erlaubt sein, allerdings immer unter der Voraussetzung, dass du erwähnst, welche Kriterien des Produktes in die Bewertung eingeflossen sind. Also zum Beispiel: „ÖKO-Test: Sehr Gut – getestet auf Inhaltsstoffe“ oder „iFixit 9/10: Leicht zu reparieren, Ersatzteile im Fachhandel erhältlich“.

Insgesamt ist die ganze Siegel-Geschichte allerdings so verworren, dass wir dir nur dies raten können: Möchtest du wirklich mit Umweltlogos arbeiten, dann informiere dich vorher bei den zuständigen Stellen von Bund und EU (insbesondere für staatlich getragene Kennzeichnungen), bei den bekannten Verbraucherschutzinstitutionen und in kritischen Fällen bei einer Rechtskanzlei.

3. „Klimaneutral durch Kompensation“ ist nicht mehr drin

In Werbeversprechen fallen oft Wörter wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, obwohl das herstellende Unternehmen seinen CO₂-Ausstoß gar nicht selbst reduziert, sondern einfach nur Zertifikate gekauft hat. In Zukunft gilt: Ein Produkt darf nur dann als klimaneutral bezeichnet werden, wenn die CO₂-Kompensation innerhalb der produkteigenen Wertschöpfungskette stattfindet.

Plastikkram in einer mit Braunkohlestrom betriebenen Fabrik produzieren und anschließend einem irgendwem ein paar Euro in die Hand drücken, damit der angeblich ein paar Bäume pflanzt, reicht für „klimaneutral“ also nicht mehr aus.

Stattdessen braucht es eine vollständige Klimastrategie, die:
  1. Emissionen erfasst

  2. Emissionen vermeidet und reduziert, zum Beispiel durch moderne Technologie

  3. Restemissionen ausgleichen – nachweisbar und dauerhaft

In der Praxis ist deshalb davon auszugehen, dass das Wort „klimaneutral“ ganz aus dem Marketing verschwinden wird. Denn selbst der kleine Betrieb für handgemachtes Holzspielzeug, der für jeden gefällten Baum fünf neue pflanzt, arbeitet nicht klimaneutral, wenn in der Werkstatt eine alte Ölheizung gluckert.

4. Zukunftsversprechen brauchen einen Plan

In engem Zusammenhang mit der CO₂-Kompensation durch den Kauf von Zertifikaten steht diese Regel: Statements wie „Bis 2035 werden wir emissionsfrei“ sind bald ebenfalls tabu. Wer solche Aussagen trifft, muss sie durch einen konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen untermauern. Reine Absichtserklärungen reichen nicht mehr.

5. Verbraucher:innen sollen mehr Informationen erhalten

Zuletzt umfasst die EmpCo-Richtlinie nicht nur Green Claims. Sie enthält außerdem Vorgaben zur Produkttransparenz, etwa zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten sowie zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Ziel soll es sein, langlebigere Produkte attraktiver zu machen und geplante Obsoleszenz einzudämmen.

Auch hier ist der Gesetzgeber bereits aktiv geworden: Seit dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton für alle B2C-Onlineshops und der 27. September 2026 ist nicht nur der Startschuss für EmpCo, sondern auch für die Pflicht zur Anzeige des neuen EU-Gewährleistungs- und Garantielabels.

Ab 2027 folgt dann der Digitale Produktpass, der Verbraucher:innen genauer über Zusammensetzung, Herstellung, Herkunft, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren informieren soll. Die EU hackt demnach gerade jede Menge Holz, um die Verbraucherrechte in unserem Teil der Welt weiter zu stärken.

Was passiert bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie selbst legt keinen eigenen Strafenkatalog fest. Sie wird in Deutschland ĂĽber das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durchgesetzt. Dabei sieht das Gesetz vor:
  • Abmahnungen: Das größte Risiko. Abgemahnt wirst du in der Regel durch Wettbewerber, Verbraucher- und Wettbewerbsverbände oder unfreundliche Anwaltskanzleien. Wirst du abgemahnt, musst du die AnstoĂź erregende Aussage entfernen, schriftlich erklären, sie nicht zu wiederholen und die Abmahnkosten ĂĽbernehmen – und da du fĂĽr jeden falschen Green Claim einzeln belangt werden kannst, kann die Sache sehr schmerzhaft werden.

  • Unterlassungsklagen: Die Unterlassungsklage ist die gerichtliche FortfĂĽhrung der Abmahnung. Wenn du dich weigerst, deinen Green Claim zu entfernen (oder nicht reagierst), geht es vor dem Kadi weiter. Unterlassungsklagen kommen aber auch bei sehr weitflächigen Verstößen zum Einsatz, zum Beispiel, wenn sich eine Verpackung mit einem irrefĂĽhrenden Green Claim bereits millionenfach im Handel befindet.

  • Schadenersatz: Theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich, wenn ein Wettbewerber vor Gericht nachweisen kann, dass ihm durch deine UmweltlĂĽgen ein Schaden entstanden ist, musst du dafĂĽr haften.

  • BuĂźgelder: Mit BuĂźgeldern klopft der Staat dir auf die Finger, wenn du es zu bunt treibst. Dabei sieht das UWG grundsätzlich einen Höchstbetrag von 50.000 EUR vor, beziehungsweise vier Prozent des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz.

  • Reputationsverlust: Hörst du das ominöse Rauschen? Das ist der Shitstorm, der durch die Medien fegt. Denn auf eines kannst du dich verlassen: Wenn du mit falschen Umweltversprechen negativ auffällst, wird jemand den Fall aufgreifen und der Ă–ffentlichkeit präsentieren – sei es Jan Böhmermann, die dauerempörten Internet-Watchdogs oder die BILD.

Green Claims Compliance: Was fĂĽr dich jetzt ansteht

Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinien solltest du also tunlichst vermeiden. Die Unterseite mit deinem „Wir werden klimaneutral“-Luftschloss zu löschen, sollte dabei kein Problem sein, und auch die selbst ausgedachten Logos von den Produktseiten zu entfernen, dürfte dich nicht mehr als einen Arbeitstag kosten.

Aber: Es gibt ein paar echte Baustellen, die sich nicht mal eben aus dem Weg räumen lassen. Was du auf jeden Fall tun solltest, ist:

#1: Deine Lieferanten ĂĽberprĂĽfen und kontaktieren

Wenn du in deinem Store nur Parkett aus Tropenholz anbietest und sowieso nie behauptet hast, dass es gut fĂĽr die Umwelt sei, musst du natĂĽrlich nichts tun. Solltest du allerdings mit Herstellern oder Importeuren zusammenarbeiten, die ihrerseits Green Claims zu ihren Waren ausloben, heiĂźt es, aufzupassen, denn hier kannst du schnell in die Verantwortung geraten.

Übernimmst du einen Green Claim für dein Marketing, musst du ihn überprüfen! Sagt dein Zulieferer also: „Unsere Bettlaken bestehen zu 80 % aus recycelten Materialien“, liegt es an dir, einen Nachweis für diese Aussage einzuholen, wenn du sie gefahrlos in deinem Store wiedergeben willst.

Was du auf keinen Fall tun solltest, ist, die Aussage in irgendeiner Form zu verändern – also aus einem „aus 80 % recycelten Materialien“ das „nachhaltige Bettlaken“ machen. Damit setzt du dich mit blankem Po mitten in die Brennnesseln.

Solltest du an den Aussagen deiner Zulieferer zweifeln, zum Beispiel, weil es dir schon immer spanisch vorkam, dass die Bettlaken so gĂĽnstig im Einkauf sind, obwohl sie um den halben Globus geschifft werden mĂĽssen, dann verzichtest du mal lieber auf jeglichen Green Claim.

#2: Deinen Store grĂĽndlich ĂĽberprĂĽfen

In deinem Store existieren etliche Verstecke fĂĽr problematische Green Claims, die sich ĂĽber die Jahre in deine Texte geschlichen haben. Denke zum Beispiel an:
  • Startseite und Landingpages

  • Kategorie-Seiten und Kollektionen

  • Produktdetailseiten

  • Produktnamen und Ăśberschriften

  • Warenkorb und Checkout

  • Versandinformationen

  • Newsletter und E-Mail-Marketing

  • Social-Media-Kommunikation

  • Online-Werbung (Google Ads, Meta Ads, etc.)

  • Influencer- und Partnerkommunikation

  • Blogartikel und Ratgeberinhalte

  • SEO-Texte (Meta Titles, Meta Descriptions)

  • Marktplätze und externe Verkaufskanäle

  • Nachhaltigkeits-Badges und Icons

  • Siegel und Zertifikate

Klar, das „Wir versenden nachhaltig“ am Checkout lässt sich schnell austauschen, wenn dort inzwischen eigentlich „Wir versenden im Recyclingkarton" stehen sollte. Aber wenn du die Texte mehrerer hundert PDPs überprüfen musst – womöglich noch übersetzt in verschiedene Sprachen, inklusive Alt-Attributen und Meta-Texten –, stehst du schnell vor einem Großprojekt, das sich nicht einfach automatisieren lässt.

Nein, auch nicht mithilfe der KI, denn ihr die Aufgabe blind anzuvertrauen wäre extrem naiv. Bestenfalls produziert sie Texte, die so gestelzt klingen, dass du Venedig 2.0 darauf bauen könntest. Schlimmstenfalls verbockst du die Anweisung, zerschießt deine PDPs und hast trotzdem noch überall unerlaubte Green Claims stehen.

Für wirklich zuverlässige Ergebnisse hilft tatsächlich nur Handarbeit: Inventarisiere sämtliche Nachhaltigkeitsaussagen, sammle die Zertifikate, prüfe die Herstellernachweise, sensibilisiere deine Mitarbeitenden, definiere Prozesse für neue Produkte – und dazu:

#3: Suche jemanden, der/die schreiben kann

Wenn Green Claims zu deiner Markenidentität gehören, wirst du auch in Zukunft nicht auf sie verzichten wollen. Das ist absolut nachvollziehbar, denn vielen Menschen liegt Umweltschutz am Herzen; Studien zeigen, dass über 60 Prozent der Verbraucher:innen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Kaufentscheidungen einbeziehen. Allerdings gibt es bei den neuen Green Claims viel zu beachten.

Sagen wir, du hast eine Kategorie, die „Unsere nachhaltigen Sofas“ heißt. Die darf nun aber nicht mehr so heißen. Was machst du daraus? Du könntest mit den Worten spielen, mit Sub-Headlines arbeiten oder die konkreten Eigenschaften in einem Halbsatz anteasern. Möglichkeiten gibt es viele.

Das Problem dabei: Es braucht Gefühl für Sprache und Wörter, damit die neue Formulierung nicht klingt, als wäre der Amtsschimmel persönlich durch deinen Shop galoppiert. Hier schlägt die Stunde der Texter:innen, denn wie sagte ein weiser Mensch noch gleich? Je komplizierter wir uns die Welt machen, desto mehr sind wir auf die Arbeit von Profis angewiesen.

EmpCo und was sich die EU sonst noch ausgedacht hat

Noch einmal als finale Gedächtnisstütze. Die EmpCo-Verordnung der EU verbietet in E-Commerce-Stores für den B2C in Zukunft:
  • Pauschale Nachhaltigkeitsversprechen: Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ mĂĽssen kĂĽnftig klar belegbar sein und dĂĽrfen nicht in die Irre fĂĽhren.

  • Selbst erfundene grĂĽne Siegel: Umwelt- und Nachhaltigkeitslabels mĂĽssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen oder staatlichen Kennzeichnungen basieren.

  • Sätze wie: „Bis 2030“ werden wir klimaneutral, ohne in einem echten Plan darzulegen, welche Schritte dafĂĽr geplant sind und wie sie umgesetzt werden sollen.

  • Klimaneutralität durch reine Kompensation: Unternehmen dĂĽrfen Produkte nicht als „COâ‚‚-neutral“ bewerben, wenn dies ausschlieĂźlich durch den Kauf von COâ‚‚-Zertifikaten erreicht wird.

Außerdem soll mehr Transparenz rund um Produkte und Verbraucherrechte kommen. Den Widerrufbutton hast du hoffentlich bereits implementiert – falls nicht, dann installierst du dir besser schnell unsere Widerruf Button EU App.

Obendrein kommen parallel zu EmpCo das neue
EU-Gewährleistungs- und Garantielabel und ab 2027 der Digitale Produktpass DPP. Wer hat eigentlich behauptet, dass Arbeit jemals aufhört?

Wir für unseren Teil sind jetzt erstmal damit beschäftigt, die gut 150 Blogartikel rund um Shopify durchzugehen, die du in unserem Shopify Blog und in unserem Shopify App Blog findest. Nicht, dass sich da noch irgendwo ein Green Claim eingeschlichen hat. 

FAQ: EmpCo-Richtlinie und Green Claims Compliance

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