Neues aus Brüssel an: Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht im E-Commerce

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Neues aus Brüssel an: Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht im E-Commerce
Das mediale Echo zur neuen EU-Verordnung 2025/1960 fällt überraschend klein aus. Wahrscheinlich, weil Hitzewelle, Fußball (dumm gelaufen…) und das Chaos, das ein gewisses Staatsoberhaupt weltweit anrichtet, um die Aufmerksamkeit des geneigten Publikums buhlen. Die einschlägigen Tech-Blogs dagegen scheinen nur noch das Thema AI zu kennen …

Also liegt es an uns, dich aufzuklären. Eshop Guides als Retter in der Not! Denn aus dem EU-Hauptquartier schleicht sich etwas an, das auch deinen Store mit großer Sicherheit betreffen wird: Ab dem 27. September 2026 wirst du nämlich dazu verpflichtet, in deinem Store zwei neue Labels anzuzeigen: Das allgemeine Gewährleistungslabel und das GARAN-Label für Herstellergarantien.



Wir erklären dir, was da auf dich zukommt – und da es um zwei völlig verschiedene Labels geht, beginnen wir am besten mit:

Juristerei: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gib es zu! Du hast die Wörter „Garantie“ und „Gewährleistung“ auch schon einmal synonym verwendet. Falls du es kurz darauf im Gebüsch hast rascheln hören: Darin saß ein Jurastudent im ersten Semester, der rufen wollte: „Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte!“ Und damit hat der kleine Besserwisser tatsächlich recht.

Das bedeutet Gewährleistung

Die Gewährleistung besteht bei jedem Kaufvertrag, der zwischen einem Unternehmen und einem Endkunden abgeschlossen wird – neudeutsch nennt sich das „B2C“ und Jurist:innen nennen die Gewährleistung eigentlich „Sachmängelhaftung“ (geregelt im BGB § 433 ff.). Sie besagt:

Sollte die Ware bei der Übergabe einen Sachmangel besessen haben, kann der Endkunde von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch machen (in der Regel zwei Jahre lang). Der Händler muss den Mangel abstellen – zum Beispiel indem er die Ware repariert oder austauscht. Tut er das nicht, muss er dem Kunden den Kaufpreis erstatten (gegen Rückgabe der Ware) oder einen Preisnachlass gewähren (falls der Kunde die beschädigte Ware behalten will).

Im ersten Jahr liegt die Beweispflicht dabei beim Händler: Er muss belegen, dass sich die Ware bei der Übergabe in einem einwandfreien Zustand befunden hat. Im zweiten Jahr dreht sich der Spieß um. Nun muss der Kunde beweisen, dass die Ware bei der Übergabe bereits einen Mangel aufgewiesen hat.

Die Gewährleistung ist also ein Verbraucherschutzrecht, das allen EU-Bürger:innen zusteht und um das du als Händler:in nicht drumherum kommst.

Das bedeutet Garantie

Eine Garantie ist dagegen kein Recht. Sie wird immer freiwillig ausgesprochen. Meist vom Hersteller eines Produktes. Dabei ist wichtig:

Parallel zur Garantie läuft immer die Gewährleistung. Das bedeutet, in den ersten zwei Jahren nach Abschluss eines Kaufvertrages wirst zuerst du als Händler:in in die Pflicht genommen! Eine „Drei-Jahres-Hersteller-Garantie“ heißt daher: zwei Jahre Gewährleistung parallel zur Garantie plus ein weiteres Jahr Garantie durch den Hersteller ohne die allgemeine Gewährleistung.


Warum allgemein? Weil sich der Garantiegebende seine Garantie – anders als die Gewährleistung – an Bedingungen knüpfen kann. Zum Beispiel „auf den Akku“ oder auch „für jeglichen Schaden“, falls der Hersteller total sicher ist, dass seine Produkte einfach nicht kaputtzukriegen sind.

Wenn Dennis Deutschmann also seinen HD-Fernseher einschaltet, weil seine Mannschaft im Sechzehntelfinale der WM im Elfmeterschießen gegen einen deutlich kleineren Gegner ausscheidet (rein hypothetisch), dann ist das niemals ein Fall für die Gewährleistung. Denn bei der Übergabe war mit dem TV noch alles gut. Ob allerdings ein Garantiefall vorliegt, hängt davon ab, ob der Hersteller eine Rage-Garantie ausgesprochen hat.

Was die EU nun vorhat: Die Pflicht zu Gewährleistungs- und Garantielabel

Nochmal in einem Satz: Die Gewährleistung gibt es für jeden B2C-Kauf; eine Garantie ist ein freiwilliger Zusatz zu den allgemeinen Verbraucherrechten – und die EU möchte in Zukunft beides stärker promoten. Daher:

So funktioniert das Gewährleistungslabel

Die Sache mit dem Gewährleistungslabel ist schnell erklärt, denn sie ist dankbar unkompliziert:

Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher:innen im Online- wie Offlinehandel explizit auf ihr Gewährleistungsrecht hinweisen. Um diesen Prozess möglichst reibungslos zu gestalten, hat die EU ein Logo entworfen, das via Link und QR-Code zu einer Webseite führt, auf der die Kund:innen detailliert über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Alles, was du zu tun hast, ist, das Logo auf jeder Product-Detail-Page (PDP) sowie am Checkout zu platzieren.

Dabei wichtig: Inhalt und Format des Logos sind von der EU fest vorgegeben. In deinem Webstore darfst du es außerdem nur farbig anzeigen, nicht in Schwarzweiß. Und da Bürokraten weder Designer sind noch sich kurzfassen können, wird es wahrscheinlich erlaubt sein, das Logo in einem „ausklappbaren Format“ anzuzeigen. Allerdings steht das erst zu 100 % fest, wenn aus der EU-Verordnung deutsches Recht geworden ist.

Runterladen kannst du dir den Trumm allerdings jetzt schon. Selbstverständlich in allen 24 Sprachen der Europäischen Union.

So funktioniert das Garantielabel

Das Garantielabel (im amtlichen Sprachgebrauch: EU-GARAN-Label) ist einen Tick komplizierter:

Wenn der Hersteller einer Ware – und zwar nur der Hersteller – eine Garantie ausspricht, muss diese ab dem Stichtag (27.09.2026) ebenfalls auffällig durch ein Label auf der PDP kommuniziert werden. Allerdings gibt es ein paar Bedingungen, bevor das Label angebracht werden darf.

Die Garantie muss:
  • den Verbraucher:innen ohne zusätzliche Kosten gewährt werden

  • mehr als zwei Jahre gültig sein

  • für die gesamte Ware gelten

Garantien, für die extra gezahlt wird, sind also genauso raus wie Garantien, die eigentlich gar keine richtigen Garantien sind, weil noch die Gewährleistung greift. Und auch eine Garantie in der Form von „garantiert unkaputtbare Schnürsenkel im Schuh“ darf nicht mitmachen, weil sie eben nicht für die gesamte Ware gilt.

Auch das Design des EU-GARAN-Labels ist fest vorgegeben und darf nicht angepasst oder verändert werden. Allerdings sind die Hersteller verpflichtet, das Label mit drei Informationen zu versehen:
  • die Dauer der Haltbarkeitsgarantie (in Jahren)

  • ihre Marke oder Ihr Markenzeichen

  • die Modellnummer, damit Verbraucher:innen erkennen können, für welche Waren die Haltbarkeitsgarantie gilt

Nochmal: Nach den momentanen Plänen der EU sind die Hersteller in der Pflicht, das GARAN-Label bereitzustellen. Du als Händler:in musst es nur gesetzeskonform auf deinen PDPs anzeigen.

Umgekehrt gilt das GARAN-Label aber eben auch nur für Herstellergarantien. Sprichst du eine Garantie für eine Ware aus, die du nicht selbst hergestellt hast, darfst du das Label nicht benutzen. Händlergarantie ≠ Herstellergarantie!

Wie sich der ganze Prozess in der Praxis gestalten wird, lässt sich leider noch nicht genau sagen. Im Idealfall liefern dir deine Hersteller ein fertiges GARAN-Label für jedes Produkt. Im nervigen Fall bekommst du ein Blanko-Label und ein Excel-Sheet mit Infos zum Selbsteintragen. Und im ärgerlichsten Fall musst du allen Angaben persönlich hinterhertelefonieren …

Was passiert, wenn Gewährleistungs- und/oder Garantielabel fehlen?

Wie die Strafen bei einer Missachtung aussehen, lässt sich momentan leider nicht sagen – denn wie bereits erwähnt: Aus der Verordnung muss zunächst noch ein Gesetz werden. Fest steht bis jetzt nur, dass Waren ohne entsprechendes Label in der EU nicht verkauft werden dürfen; alles Weitere sind Vermutungen.

Das größte Risiko geht dabei wie immer von Abmahnungen aus – nicht nur durch Kanzleien, die ihre Bilanz aufbessern wollen, sondern auch durch Verbraucherschutzorganisationen sowie garstige Marktbegleiter. In diesem Fall kann das sehr schnell sehr teuer werden, denn nach aktueller Auffassung des Händlerbundes kann ein Unternehmen für jede einzelne Seite abgemahnt werden, auf der das Label fehlt.

Bei besonders schweren Verstößen treten die Behörden auf den Plan. Hier drohen Bußgelder, die Stilllegung nicht rechtskonformer PDPs sowie im schlimmsten Fall die Zwangsabschaltung des gesamten Stores. Aber wie gesagt: Echtes Recht gibt es erst nach der Sommerpause.

Ernsthaft, Brüssel? – Warum macht die EU das?

Vielleicht hast du den Kaffee langsam auf, denn die Pflicht zu Gewährleistungs- und Garantielabel ist nach der Pflicht zum Widerrufsbutton und dem Digitalen Produktpass (DPP) bereits die dritte EU-Verordnung in diesem Jahr, die sich direkt auf den Onlinehandel auswirkt.

Widerrufsbutton noch nicht umgesetzt? Dann riskierst du gerade Abmahnungen und Bußgelder. Im Shopify App Store findest du unsere Widerruf-Button-App, mit der du deinen Store in ein paar Minuten EU-compliant machen kannst. Von Rechtsanwälten geprüft.


Dabei darfst du aber nicht vergessen, wem die Abgeordneten aus Brüssel das Leben mit all den neuen Regelungen besonders madig machen: Nicht-EU-Unternehmen, die sich ebenfalls an die strengen Regeln halten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Tech-Bros aus dem Silicon Valley handelt oder um die Plagiatoren von der anderen Seite der Landkarte. EU-Ready-Compliance wird zur Pflichtaufgabe und international sogar zum Verkaufsargument.

Denn wir setzen die Standards und der Rest der Welt fragt sich: „Wieso ist das bei uns eigentlich nicht auch so?“ Oder was glaubst du, wieso ausgerechnet die korruptesten Gestalten immer am lautesten auf die Europäische Union schimpfen? Alles, was an dir hängen bleibt, ist die Platzierung eines Logos, das die Menschen auf Rechte hinweist, die sie ohnehin schon haben.

Aber apropos platzieren:

Label-Pflicht: Was dich an Arbeit erwartet und wie es einfacher geht

Nochmal zur Erinnerung: Das Gewährleistungslabel muss auf alle PDPs und vor den Checkout; das Garantielabel zusätzlich auf alle Seiten mit Produkten, die über eine Herstellergarantie verfügen. Das lässt sich bei kleinen Katalogen in ein paar Stunden realisieren, wird bei umfangreichen Produktportfolios allerdings zur echten Mammutaufgabe.

Von Shopify selbst wird es vermutlich keine rechtssichere Lösung zur Automatisierung geben, das hat die Vergangenheit inzwischen mehrfach gezeigt.

Sobald das Gesetz feststeht, informieren wir dich über die einfachsten Wege, dir die Arbeit zu ersparen. Trage dich gerne für unseren Newsletter ein und wir halten dich auf dem Laufenden.

TL; DR: Garantie- und Gewährleistungslabel im E-Commerce

Fassen wir noch einmal alles zusammen. Natürlich nur zur Sicherheit, falls du etwas vergessen haben solltest, und nicht für den Fall, dass du dich einfach bis zum Ende durchgescrollt hast.
  • Ab dem 27. September 2026 gilt im E-Commerce eine neue EU-Verordnung: die Pflicht zur Anzeige von Garantie- und Gewährleistungslabel.
  • Das Gewährleistungslabel muss auf alle PDPs und vor den Checkout. In einem standardisierten Format weist es Verbraucher:innen auf ihr EU-gegebenes Recht auf Sachmängelhaftung hin.
  • Das Garantielabel „GARAN“ kommt auf sämtliche PDPs mit Produkten, die eine Herstellergarantie besitzen. Nach Plänen der EU soll der Hersteller alle Informationen für das Label (Garantiedauer, Markenzeichen, Modellnummer) liefern. Auch hier gibt es einen Formatstandard.
  • Wer die Logos nicht platziert, dem drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des gesamten Stores.
Und als kleines Bonmot zum Schluss: Während wir an diesem Beitrag gearbeitet haben, hatten wir laufend die Frage im Kopf, ob GARAN wohl ein Name ist, der sich durchsetzen wird. Klingt das nicht eher nach einem Medikament? „GARAN-forte – für Ihre Potenz“. Oder nach einer Figur aus einer Fantasy-Story? „Garan und die Klippen der Einsamkeit“. Vielleicht ein Pflanzendünger? „Die schönsten Geranien – mit GARAN“. Was denkst du?

FAQ: Garantie- und Gewährleistungslabel

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