Ja, die Zahl ist ein wenig geschummelt, denn die insgesamt 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle, die 2023 angefallen sind, werden natürlich auch von Unternehmen produziert. Außerdem ist der Wert seit Jahren rückläufig – oder sollte es zumindest sein, denn eine aktuellere Zahl als die von 2023 hat das Umweltbundesamt bislang leider nicht vorgelegt.
Ob der Wert auch in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, ist allerdings mindestens fraglich, denn eine andere Zahl hält kräftig dagegen: Müll, der aus Versandverpackungen aus dem Onlinehandel produziert wird. Bereits 2018 waren es 821.000 Tonnen.
Wie viel sich davon einsparen ließe, hast du bestimmt selbst auf dem Schirm. Denn garantiert kennst du das Szenario: Du hast ein winziges Produkt bestellt, vielleicht einen Adapter von Lightning auf USB. Geliefert bekommst du den Zwerg aber in einem Karton, der auch für drei Paar Schuhe gereicht hätte – bis zum Rand gefüllt mit quietschenden Schaumstoffpellets.
Damit so etwas nicht mehr vorkommt, hat sich die EU die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, zu Deutsch auch EU-Verpackungsverordnung) ausgedacht. Aber: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Insgesamt ist die PPWR ein furchtbares Bürokratiemonster geworden, das gerade KMU im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU gewaltige Steine in den Weg legt.
Der Ärger im Netz ist groß und leider nicht unbegründet. In diesem Beitrag erklären wir dir, was da auf dich zurollt und wieso viele Shops ihren Auslandshandel vorerst auf Eis legen. Wichtig dabei: Wir können keine umfassende Rechtsberatung leisten und erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür ist das Thema einfach zu komplex
Diese Themen findest du im Folgenden:
- Was ist die EU-Verpackungsverordnung?
- Wortklauberei: Der Unterschied zwischen Hersteller und Produzent
- Kartonagenfragen: Verkaufsverpackung vs. Versandverpackung
- EU-Verpackungsverordnung im nationalen Handel: Das musst du wissen
- EU-Verpackungsverordnung im grenzüberschreitenden Handel: Willkommen in der Bürokratieunion
- Bußgelder: Was passiert, wenn du gegen die Verpackungsordnung verstößt?
- Weitere Verordnungen: Was die EU sonst noch treibt
- Quo vadis, PPWR?
- FAQ zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Aber von vorn:
Was ist die EU-Verpackungsverordnung?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026 und ersetzt die bisherige EU‑Verpackungsrichtlinie. Ihr Ziel: Verpackungen sollen reduziert, besser recycelbar und häufiger wiederverwendbar werden. Dafür macht die PPWR jede Menge Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – von ihrer Herstellung bis zur Entsorgung.Für den E-Commerce ist der wichtigste Teil der PPWR die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Hinter ihr steckt ein vermeintlich einfaches Prinzip: Wer Verpackungen in einem Land auf den Markt bringt, soll auch für die Kosten ihrer Sammlung und Verwertung aufkommen. Die PPWR regelt deshalb unter anderem die Registrierung der Verantwortlichen, deren Meldepflichten und die Finanzierung der Entsorgung.
Dabei hängen die EPR-Pflichten maßgeblich davon ab, in welchem Land und auf welchem Weg ein Store seine Waren verkauft. Um also überhaupt ein wenig Ordnung ins Bürokratiechaos zu bringen, müssen wir zwei Fälle getrennt voneinander betrachten: den Handel innerhalb Deutschlands und den grenzüberschreitenden Verkauf in andere EU‑Länder. Aber bevor es ans Eingemachte geht, sollten wir erst einiges klären:
Wortklauberei: Der Unterschied zwischen Hersteller und Produzent

Der Hersteller
Der Hersteller ist das Unternehmen, das eine Verpackung herstellt oder herstellen lässt und sie unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke vermarktet.Es kann sich dabei also um einen richtigen Verpackungshersteller handeln, der Kartons, Folien oder andere Versandmaterialien produziert. Aber: Es kann auch eine Händlerin sein, die Versandkartons herstellen und mit ihrem Label bedrucken lässt.
Das heißt, auch ohne eigene Kartonagenmanufaktur kannst du im Sinne des Gesetzes sehr schnell Hersteller:in werden. Aber für diesen Beitrag müssen wir die Möglichkeit leider außen vor lassen, denn ansonsten würden wir uns in Gefilde begeben, über die Juristinnen und Juristen immer noch diskutieren. Allerdings ist da ja auch noch …
Der Produzent
Der Produzent ist in der Regel diejenige Person, die eine verpackte Ware in Verkehr bringt.Was genau heißt das? Dass du schneller zum Produzenten wirst, als dir lieb ist. Denn wenn du einen Versandkarton kaufst, deine Ware darin verpackst und an den Endkunden schickst, hast du den Karton in die freie Wildbahn entlassen – also in Verkehr gebracht.
Onlinehandel zu betreiben, ohne selbst Produzent von Verpackungen zu sein, ist also gewissermaßen unmöglich. Zwar könnte es Ausnahmen geben – zum Beispiel, wenn dein komplettes Fulfillment, vom Lager bis zum Versand, bei einem Dienstleister liegt und du deine eigene Ware nie in die Hand bekommst. Aber auch an dieser Stelle diskutiert die Rechtswissenschaft noch über die korrekte Auslegung der neuen Regeln.
Wir ignorieren also die Absurdität von menschengemachten Gesetzen und dem Streit um ihre Bedeutung und gehen davon aus, dass du Produzent bist. Somit fällst du unter viele Pflichten, die in der PPWR aufgeführt sind. Aber dazu gleich mehr, denn zunächst hätten wir noch:
Kartonagenfragen: Verkaufsverpackung vs. Versandverpackung

Verkaufsverpackung
Die Verkaufsverpackung ist die Verpackung, in der eine Ware aus der Fabrik kommt. Also etwa ein Schuhkarton oder dieses Hartplastik, in dem Scheren verschweißt werden und für das man eine Schere braucht, um es aufzubekommen.Kaufst du eine Ware in einer Verpackung und verkaufst sie weiter, tangiert dich das im Sinne der EPR in den meisten Fällen nicht. Die Kartonage wurde bereits durch den Verkauf an dich in Verkehr gebracht – alles rund um die Verpackungsverordnung fällt damit in die Verantwortlichkeit des Produktherstellers.
Eine vollkommen andere Rolle entsteht allerdings, wenn du White-Label-Produkte herstellen lässt und diese samt Verpackung unter deinem eigenen Namen oder deiner eigenen Brand vermarktest.
Außerdem kannst du für die Verkaufsverpackung verantwortlich werden, wenn du deine eigenen Waren produzierst und selbst verpackst – und ja, das gilt auch für den kleinen Shop auf Etsy, der mundgeblasene Batiktücher verkauft.
Versandverpackung
Die Versandverpackung wiederum ist die Verpackung, in der du eine Ware an die Endverbrauchenden verschickst. Also der Pappkarton, den du zur Poststelle trägst, inklusive Füllmaterial und Polsterung.Um aus diesem Beitrag keine Juravorlesung zu machen, lassen wir die Verkaufsverpackung im Folgenden außen vor. Du besitzt keine Schuhfabrik und keinen Etsy-Shop und wir beschränken uns nur auf den Fall, dass du fertig verpackte Waren von deinem Hersteller kaufst, diese in einen Karton steckst und an deine Kund:innen versendest.
Und damit haben wir das Wichtigste beisammen und können endlich durchstarten …
EU-Verpackungsverordnung im nationalen Handel: Das musst du wissen

Registrierung: Anmeldung beim LUCID-Verpackungsregister
Bevor du deine ersten Pakete verschickst, musst du dich im deutschen Verpackungsregister LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR) registrieren. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, wie viele Versandverpackungen du in Umlauf bringst.Die Registrierung selbst ist kostenlos und erfolgt online. Du hinterlegst dabei unter anderem deine Unternehmensdaten und bekommst eine LUCID‑Registrierungsnummer. Diese Nummer dient als Nachweis dafür, dass du deiner Registrierungspflicht nachgekommen bist.
Allerdings ist LUCID keine Recyclinglizenz und auch kein Entsorgungssystem. Das Register sorgt nur dafür, dass nachvollziehbar ist, wer für welche Verpackungen verantwortlich ist. Für die tatsächliche Finanzierung von Sammlung und Recycling kommt deshalb als Nächstes das duale System ins Spiel:
Recycling und Co.: Beteiligung an dualen Systemen
Für deine Versandverpackungen musst du zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System abschließen, denn erst so beteiligst du dich finanziell an der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen – also dem eigentlichen Ziel der PPWR.Welchen Anbieter du dabei wählst, bleibt dir überlassen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister führt eine Übersicht der zugelassenen Systembetreiber. Beim Vertragsabschluss gibst du an, welche Verpackungsmengen und Materialien du voraussichtlich in Verkehr bringst. Danach richtet sich auch die Höhe deiner Beteiligungsentgelte.
Zusammengefasst haben wir bislang also: LUCID registrieren, einen Anbieter auswählen, Vertrag abschließen und für die Versandverpackungen bezahlen. Der Systembetreiber übernimmt anschließend (hoffentlich) die Organisation und Finanzierung des Recyclings innerhalb des dualen Systems.
Aber damit sind wir direkt bei der nächsten Frage: Woher weißt du eigentlich, wie viele Verpackungen du tatsächlich auf den Markt bringst?
Die blanken Zahlen: Verpackungsmengen melden
Dazu wird es mathematisch – zumindest ein wenig. Denn du musst der ZSVR nicht nur mitteilen, dass du Verpackungen in Verkehr bringst, sondern auch welche und wie viele.Dafür musst du deine Verpackungsmengen nach Materialarten erfassen, also etwa die Wellpappe des Versandkartons und das Papier oder das Plastik des von dir verwendeten Füllmaterials. Entscheidend ist dabei immer das Gewicht und nicht die Anzahl der Pakete.
Die von dir erfassten Mengen schickst du anschließend über dein LUCID-Konto an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Wichtig: Diese Meldung ersetzt nicht die Angaben an dein duales System. Die Daten müssen grundsätzlich bei beiden Stellen übereinstimmend gemeldet werden. Wie oft du dich melden musst, hängt von den jeweiligen Vorgaben und deinem Systemvertrag ab.
Für KMU bedeutet die Meldepflicht also vor allem: Du brauchst einen Überblick darüber, wie viel Karton, Papier, Kunststoff & Co. du tatsächlich pro Jahr verschickst.
Genau deshalb solltest du diese Zahlen nicht erst am Jahresende aus dem Hut zaubern. Eine laufende Dokumentation deiner verwendeten Verpackungen erspart dir später einiges an Rechnerei – und führt uns zu unserer letzten Pflicht:
Sauber aufschreiben: Die Dokumentation
Die gute Nachricht zuerst: Du musst nicht für jeden einzelnen Versandkarton eine eigene Akte anlegen. Wichtig ist vielmehr, dass du nachvollziehbar dokumentierst, welche Verpackungen du verwendest und welche Mengen du davon in Verkehr bringst.Dafür solltest du beispielsweise festhalten, welche Kartongrößen du verwendest, aus welchem Material sie bestehen und wie viel sie jeweils wiegen. Dasselbe gilt für Füllmaterial, Klebeband oder andere Verpackungsbestandteile, soweit sie als Verpackung gelten.
Am einfachsten ist es, diese Informationen bereits beim Einkauf zu erfassen. Zuverlässige Verpackungslieferanten werden dir Materialart und Gewicht ihrer Produkte einfach nennen – schließlich sind auch sie von der PPWR betroffen. Zusammen mit deinen Bestell- oder Versandzahlen kannst du so regelmäßig deine tatsächlich verwendeten Verpackungsmengen ermitteln.
Das hilft dir nicht nur dabei, die Grundlage für deine Meldung an LUCID und das duale System aufzubauen: Sollte sich tatsächlich mal eine Behörde bei dir melden und wissen wollen, wie du auf deine gemeldete Menge gekommen bist, kannst du es dank deiner Dokumentation nachvollziehbar belegen.
Fazit: PPWR im nationalen E-Commerce
Registrieren, System auswählen, Verpackungsmengen melden und alles ordentlich dokumentieren – das klingt nach viel Bürokratie, hält sich im wirklichen Leben aber tatsächlich in Grenzen.Wenn du die Werte für die von dir verwendeten Verpackungsmaterialien einmal zusammengetragen und dich für die Meldesysteme registriert hast, bleibt eigentlich nur ein wenig Rechenarbeit auf Grundschulniveau. Dabei kommt es natürlich nicht auf jeden Zentimeter Klebeband an – solange du eine Strichliste führst, wie viele Rollen du verbrauchst, ist alles gut.
Und auch finanziell hält sich die Belastung in Grenzen, denn die Gebühren für ein duales System richten sich nach Material und Menge der Verpackungen. Bei einem typischen KMU-Store, der einige hundert Kilogramm Karton und Füllmaterial pro Jahr in Verkehr bringt, liegen die reinen Systembeteiligungskosten oft nur im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobereich pro Jahr.
Also lästig? Auf jeden Fall. Ein Bürokratiemonster? Eher nicht. Sobald sich der Prozess eingespielt hat, wird er dich am Monatsende keine halbe Stunde kosten. Allerdings hätten wir da ja noch die Bestellungen, die über deutsche Grenzen hinausgehen …
EU-Verpackungsverordnung im grenzüberschreitenden Handel: Willkommen in der Bürokratieunion
Szenario #2: Du bist ein KMU, das seine Waren immer noch nicht selbst produziert, sondern weiterhin komplett verpackt von einem Hersteller bezieht. Allerdings möchtest du nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU‑Staaten verkaufen, in neutraler Verpackung und damit ebenfalls als Produzent – und das kann leider sehr schnell sehr fies werden. Denn wir hätten da:Neue Runde, neues Verpackungsregister: EPR im Zielland
Verkaufst du deine Waren auch ins Ausland, sagen wir nach Frankreich, reichen deine deutschen Registrierungen nicht aus, denn die EPR-Regeln werden grundsätzlich auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt. Verschickst du also nach Frankreich, dann bist du auch verantwortlich für den Verpackungsmüll in Frankreich. Ergo möchte anschließend ein französischer Entsorger für die Beseitigung bezahlt werden.Das bedeutet für dich: Du musst dich nach den französischen Vorgaben registrieren und die dort geltenden Anforderungen für deine Verpackungen erfüllen. Und damit wird aus einem einmaligen Prozess schnell eine ganze Sammlung an Registrierungen: Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien … Jedes weitere Lieferland kann ein zusätzliches EPR-Verfahren bedeuten.
Dabei darfst du natürlich nicht davon ausgehen, dass überall dieselben Regeln wie bei uns gelten. Welche Stelle zuständig ist, welches System du nutzen musst, welche Verpackungen erfasst werden und welche Meldungen und Gebühren anfallen, kann sich von Land zu Land deutlich unterscheiden.
Das Problem ist also nicht, dass du deinen Verpackungsmüll dokumentieren und abrechnen musst, sondern dass dies in x verschiedenen Systemen, nach y unterschiedlichen Rechtsvorgaben und in z anderen Sprachen passiert.
Bereits jetzt rechtfertigt der Aufwand oft nicht die Einnahmen. Allerdings hätten wir da noch:
Auslandsvertretung: Die Sache mit dem Bevollmächtigten
In vielen EU-Ländern kannst du deine EPR-Pflichten nicht einfach selbst und von Deutschland aus erledigen. Stattdessen brauchst du einen Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland. Dieser Bevollmächtigte übernimmt stellvertretend für dich sämtliche Pflichten rund um deine Verpackungen, etwa die Registrierung, die Meldungen und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.Das klingt natürlich zunächst praktisch. Denn zwar bleibst du für die Erfüllung deiner Pflichten weiterhin verantwortlich, allerdings erledigt in der Praxis jemand anderes die Arbeit für dich. Jemand, der sich mit den Gesetzen vor Ort auskennt, die Landessprache spricht – und für den Job natürlich bezahlt werden möchte.
Genau jetzt wird aus unserem kleinen Exportgeschäft ein echtes Debakel: Denn für Frankreich brauchst du einen Bevollmächtigten in Frankreich. Für Italien einen in Italien. Für Spanien einen in Spanien. Du erkennst die Krux?
Klar, einen Konzern mit zehntausenden Sendungen pro Jahr juckt es nicht, wenn er so einen Bevollmächtigten bezahlen muss. Aber den kleinen Onlineshop von nebenan? Wie soll der rentabel im Ausland Fuß fassen, wenn er bereits vor dem ersten Päckchen Richtung Portugal einen portugiesischen Dienstleister braucht?
Fazit: PPWR im EU-weiten E-Commerce

Denn um es noch einmal klarzustellen: Das Problem ist weder die Dokumentation noch die Entsorgungsgebühren – denn beide wachsen linear und ob du am Ende des Monats 300 g × 100 oder 300 g × 100.000 in den Taschenrechner tippen musst, spielt zeitlich auch keine Rolle.
Des Pudels Kern ist die Bürokratie drumherum und die mit ihr verbundenen Kosten. Grob über den Daumen gepeilt kann ein EPR-Dienstleister gut und gerne 80 EUR pro Monat veranschlagen. Macht im Jahr also rund 1.000 EUR Compliance-Kosten. Für ein Land. Möchtest du die gesamte EU beliefern, wären wir bei 26.000 € (27 Mitgliedstaaten minus 1 Deutschland). Da zuckt auch ein etablierter Store und fragt sich, ob sich Investition und Aufwand überhaupt noch rechnen.
Im Grunde ist es ein gewaltiges Paradox: Die EU möchte einen einheitlichen Binnenmarkt schaffen und für weniger Verpackungsabfall sorgen. Für KMU kann der grenzüberschreitende Versand aber gleichzeitig so kompliziert und teuer werden, dass es wirtschaftlich sinnvoller erscheint, das EU-Ausland einfach nicht mehr zu beliefern …
Bußgelder: Was passiert, wenn du gegen die Verpackungsordnung verstößt?
Natürlich könntest du nun sagen: „Ach komm, wird schon keiner merken.“ Allerdings raten wir dir eindringlich nicht dazu und eine gute Idee ist es auch nicht!Denn Verstöße gegen die Verpackungsvorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die PPWR verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ vorzusehen. Die konkreten Bußgeldregeln werden dabei national festgelegt. In Deutschland können Verstöße gegen das Verpackungsgesetz dabei je nach Tatbestand mit bis zu 200.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Bevor jetzt allerdings die Schnappatmung bei dir einsetzt: 200.000 EUR sind der gesetzliche Höchstbetrag und nicht die Standardgebühr für einen vergessenen Eintrag bei LUCID. Damit eine solche Summe auf dem Bußgeldbescheid steht, muss schon einiges zusammenkommen. Wie hoch ein tatsächliches Bußgeld ausfällt, hängt unter anderem von der Art und Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls ab.
Trotzdem darfst du die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn wer seine Verpackungen systematisch nicht registriert, sich nicht an einem vorgeschriebenen System beteiligt oder seine Pflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Je nach nationaler Regelung können weitere Maßnahmen hinzukommen.
Haben wir erwähnt, dass die PPWR ein Bürokratiemonster ist? Jetzt musst du auch noch den Strafkatalog aller 27 Mitgliedstaaten auswendig lernen …
Weitere Verordnungen: Was die EU sonst noch treibt

Denn die EU hat in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe neuer Vorschriften auf den Weg gebracht, die alle sehr ähnliche Ziele verfolgen: Verbraucher:innen sollen besser geschützt, Produkte sicherer und Umweltversprechen transparenter werden – und natürlich spielen auch die großen Handelsplattformen und die zunehmenden Direktimporte aus Nicht-EU-Ländern eine Rolle.
Die gute Nachricht: Im Vergleich zur PPWR sind die meisten dieser Vorschriften für einen typischen KMU-Shop deutlich leichter zu bewältigen. Die wichtigsten unter ihnen haben wir bereits näher behandelt. Wir hätte da:
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Widerrufsbutton: Ein neuer Button soll Verbraucher:innen künftig noch einfacher ermöglichen, einen Onlinekauf zu widerrufen. Die technische Umsetzung ist vergleichsweise unkompliziert, denn dafür gibt es die Shopify App deines Vertrauens ;) ;).
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EU-KI-Verordnung (AI Act): Sie bringt unter anderem Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte und bestimmte Anforderungen an den Einsatz von KI. Für die meisten Onlineshops ist der Handlungsbedarf überschaubar.
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Green Claims Directive: Umweltversprechen wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“ sollen künftig nicht mehr einfach ohne belastbare Grundlage auf Produktseiten stehen dürfen.
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Garantie- und Gewährleistungslabel: Verbraucher:innen sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen und freiwilligen Garantieansprüche bei einem Produkt bestehen. Hierzu gibt es ganz bald eine Shopify-GARAN-App deines Vertrauens. Trage dich hier auf die Warteliste ein.
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Digitaler Produktpass (DPP): Für bestimmte Produktgruppen soll künftig ein digitaler Datensatz Informationen über Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit, Recycling und ähnliche Informationen enthalten.
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General Product Safety Regulation (GPSR): Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass online verkaufte Produkte sicher sind – und nehmen dabei Händler:innen, Herstellende und insbesondere Anbietende aus Drittstaaten stärker in die Pflicht.
Dieses Vertrauen wiederum sorgt dafür, dass die Menschen in der EU bedenkenloser, teurer und öfter im Web einkaufen – und dieser Effekt endet nicht an unserer Außengrenze. „Darf in der EU verkauft werden“ wird weltweit zu einem echten Qualitätsmerkmal. Quasi unser EU-eigener regulatorischer USP. Es ist nicht alles schlecht, was aus Brüssel kommt.
Quo vadis, PPWR?
Unterm Strich lässt sich die PPWR also auf zwei sehr unterschiedliche Erfahrungen herunterbrechen:Verkaufst du ausschließlich in Deutschland, ist das Ganze zwar lästig, aber machbar: Du registrierst dich bei LUCID, beteiligst dich an einem dualen System, meldest deine Verpackungsmengen und hältst die entsprechenden Daten sauber fest.
Willst du dagegen in die gesamte EU verkaufen, sieht die Sache anders aus:
Jetzt können für jedes Land weitere Registrierungen, nationale Vorgaben, Gebühren und Bevollmächtigte hinzukommen. Für einen kleinen Shop stehen die Kosten für diese Compliance schnell in einem ziemlich schlechten Verhältnis zum eigentlichen Auslandsgeschäft.
In ihrer jetzigen Form ist die PPWR für KMU im grenzüberschreitenden E-Commerce also ziemlich großer Murks. Deutlich besser wäre eine zentrale europäische Anlaufstelle nach dem Vorbild des One-Stop-Shop-Verfahrens: einmal registrieren, einmal melden, fertig.
Als kleiner Lichtblick: Auch in Brüssel hat man bemerkt, dass hier nicht die praxistauglichste Lösung abgeliefert wurde. Hier und da wird inzwischen kolportiert, dass an der Regelung noch nachgebessert werden soll. Unser großer Tipp lautet daher: Melde dich doch einmal bei deinem EU-Abgeordneten und weise sie oder ihn freundlich darauf hin, dass ein europäischer Binnenmarkt auch für kleine Onlinehändler:innen funktionieren sollte. Und am besten teilst du diesen Beitrag dazu noch mit möglichst vielen anderen Menschen. Laut werden heißt die Devise.
FAQ zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Was ist die PPWR und wen betrifft sie?
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Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verordnung zur Vermeidung und Reduzierung von Verpackungsabfällen. Sie legt unter anderem Anforderungen an Verpackungen, Recycling und Wiederverwendung fest und betrifft auch Onlinehändler.
Welche Pflichten habe ich als Onlinehändler in Deutschland?
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Wenn du fertig verpackte Waren einkaufst, sie in einer Versandverpackung an deutsche Kund:innen verschickst und dabei systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringst, sind vor allem vier Dinge wichtig: Du musst dich im Verpackungsregister LUCID registrieren, einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System abschließen, deine Verpackungsmengen melden und die entsprechenden Daten nachvollziehbar dokumentieren.
Muss ich mich für den grenzüberschreitenden Handel in jedem EU-Land registrieren?
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Im Prinzip ja, sobald du dort EPR-pflichtige Verpackungen in Verkehr bringst. Deine deutsche Registrierung bei LUCID gilt nicht automatisch für andere EU-Mitgliedstaaten. Je nach Land können eigene Register, Meldesysteme, Gebühren und weitere Anforderungen hinzukommen. Genau diese nationale Fragmentierung macht den grenzüberschreitenden Versand für kleine Shops besonders aufwendig.
Brauche ich für jedes Land einen eigenen Bevollmächtigten?
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Das kann je nach Zielland und konkreter EPR-Regelung erforderlich sein. Ein Bevollmächtigter übernimmt dann bestimmte EPR-Pflichten für dich vor Ort. Wichtig: Die PPWR schafft keinen völlig identischen Bevollmächtigungsmechanismus für alle 27 Mitgliedstaaten. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, musst du deshalb für jedes Zielland prüfen.
Was passiert, wenn ich die PPWR- und EPR-Pflichten ignoriere?
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Dann können Bußgelder und weitere Sanktionen drohen. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. In Deutschland können bestimmte Verstöße gegen das Verpackungsgesetz mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Das ist allerdings der gesetzliche Höchstbetrag und keineswegs das normale Bußgeld für einen kleinen Formfehler. Entscheidend sind Art, Schwere und Umstände des jeweiligen Verstoßes.

